Jürgen Baumgarten
Fragen - rechtliche und andere
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Der, die, das – wer, wie, was – wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm!
Volker Ludwig, das Sesamstraßen-Lied
Ihre Frage: Kann ich ein Stück unverbindlich lesen?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Klar können Sie das! Wer möchte schon die Katze im Sack kaufen?
Bei jeder Beschreibung zu einem meiner Stücke finden Sie einen Link zur Leseprobe – die
können Sie direkt selbst herunterladen. Eine Leseprobe umfasst rund ¾ des Stückes.
Wenn Sie alles lesen möchten, finden Sie ebenfalls bei der Stückbeschreibung einen Link
zum Plausus-Verlag, wo Sie den kompletten Text anfordern können. Gratis als Datei, oder
gegen Aufwandsentschädigung auch in gedruckter Form.
Das alles verpflichtet Sie zu nichts. Allerdings dürfen Sie den kompletten Text nicht
kopieren oder anders weitergeben.
Erst, wenn Sie sich entscheiden, ein Stück mit Ihrer Gruppe spielen zu wollen, wird es
verbindlich. Mehr dazu.
Ihre Frage: Darf ich ein Stück einfach so spielen?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Das geht nur bei Stücken, bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist. Das ist erst
der Fall 70 Jahre nach dem Tod einer Autorin bzw. eines Autors.
Für meine Stücke gilt: Sie schließen mit dem Plausus-Verlag einen Vertrag und
erwerben damit das Aufführungsrecht. Dafür zahlen Sie Aufführungsgebühren
(Tantiemen) an den Verlag, die sich nach Ihren Einnahmen richten, aber jeweils einen
Mindestbetrag haben. Die Höhe des Mindestbetrages variiert je nach Länge des
Stückes. Ich erhalte später meinen Anteil vom Verlag ausbezahlt.
Ihre Frage: Darf ich ein Stück bearbeiten oder verändern?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Auch dazu gibt es Bestimmungen im Urheberrechts-Gesetz. Die sind aber sehr
schwammig.
Kurz gesagt: Sie dürfen ziemlich viel ändern, solange Sie den Charakter und die
Aussage eines Stückes nicht verändern – z.B. indem Sie aus „Der Fall Rautermann“
einen flammenden Appell für Selbstjustiz machen würden, oder „Das erste Mal“ so
abwandeln, dass Melanie sich mal nicht so anstellen soll, dass sie gestalkt wird.
Wenn Sie eines meiner Stücke spielen möchten, dann seien Sie gerne frei darin, Dialoge
zu kürzen, umzuformulieren, oder lokale Anspielungen einzubauen. Wenn es zur Figur
passt, ändern Sie gerne deren Geschlecht oder Alter – der besorgte Vater kann also
vielleicht zur besorgten Schwester werden. Es muss noch eine Darstellerin mehr
untergebracht werden? Dann teilen Sie den halben Text einer Rolle ihrem „Zwilling“ zu,
dem Sie einen Namen geben, und der dann gleichzeitig mit auftritt.
Verstehen Sie Regieanweisungen und Bühnenbildbeschreibung als Anregung bzw.
Anregung, aber nicht als Zwang. Steht im Text „sie setzt sich“, aber die Darstellerin ist in
ihrer Rolle so in Schwung, dass das nicht passt, dann lassen Sie sie in Bewegung
bleiben. Und verlangt das Bühnenbild vier Türen, aber Sie können nur zwei aufstellen,
dann tüfteln Sie, ob es nicht auch anders geht.
Ihre Frage: Darf ich den Titel eines Stückes ändern?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Dies bitte nur in Absprache mit dem Verlag, der dann
auch den Autor fragt. Und der original-Titel muss dann
trotzdem zusätzlich genannt werden.
Ihre Frage: Muss ich den Namen des Autors nennen?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Ja!
§13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) sagt: “Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung
seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer
Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.”
Ich möchte genannt werden, auf Ihren Internetseiten und auf dem Programmzettel,
gerne auch auf dem Plakat. Mindestens eben dort, wo Sie auch Ihre Darsteller, die
Regie und den Beleuchter aufführen. Auch wenn Sie mich nicht persönlich kennen,
gehöre ich doch mit zu Ihrem Team. Hey, ohne mich gäbe es das Stück gar nicht, das
Sie spielen!
Ihre Frage:
Warum muss ich etwas bezahlen, wenn ich ein Stück von Ihnen spiele?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Sehen Sie den Autor - also mich - als Handwerker. Ich habe Tage und Wochen an
dem Theaterstück „gebaut“. Ich tat das, um davon (mindestens teilweise) meinen
Lebensunterhalt zu verdienen. Nur „verkaufte“ ich nicht an einen einzigen Kunden,
sondern an alle, denen mein Werk gefällt.
Geistige und künstlerische Werke, wie Lieder, Texte, Fotos, Gemälde und Patente,
sind eben wertvoller als nur der „Datenträger“, auf dem sie vergegenständlicht
werden. Sie ohne Erlaubnis und ohne Bezahlung zu kopieren und zu verwenden, ist
ebenso Unrecht, wie ein Fahrrad zu stehlen, im Lokal die Zeche zu prellen oder sich
als blinder Passagier auf ein Schiff zu schleichen.
Was Sie ja alles ebenfalls nicht tun …
Ihre Frage: Schreiben Sie auch Stücke nach Vorgaben?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Ja, wenn es meine Zeit zulässt! Das ist eine spannende und herausfordernde
Tätigkeit.
Für mehr Infos klicken Sie hier.
Ihre Frage: Und wie ist es mit „frei nach ...“?
Antwort von Jürgen Baumgarten:
Das können Sie dann schreiben, wenn Sie ein Stück sehr stark verändert haben.
Und nur dann! (§23 des Urheberrechtsgesetzes)
Das Urheberrecht spricht in solchen Fällen von einer Bearbeitung, durch die aus dem
ursprünglichen Werk ein Stück entsteht, das so anders ist, dass es als ein neues
Werk zu betrachten ist. Das geht allerdings auch nur mit Zustimmung des Verlags
und des Autors. Und Tantiemen müssen Sie trotzdem zahlen.